🏡 Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI – Für mehr Sicherheit zu Hause
Wenn Sie Pflegegeld beziehen und die Pflege durch Angehörige oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen erfolgt, ist ein regelmäßiger Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst gesetzlich vorgeschrieben. Dieser dient der Qualitätssicherung und der Unterstützung im Pflegealltag.
Was passiert beim Beratungsbesuch?
Unsere Pflegefachkräfte verschaffen sich einen Überblick über Ihre aktuelle Pflege- und Betreuungssituation. Dabei prüfen wir, ob die Versorgung durch Ihre Angehörigen sichergestellt ist und geben Ihnen individuelle Empfehlungen zur Verbesserung der häuslichen Pflege.
Mögliche Themen im Gespräch:
Nutzung von Pflegesachleistungen
Beantragung von Kurzzeitpflege
Wohnraumanpassungen zur Reduzierung von Barrieren
Tipps zur Pflegeorganisation und Entlastung der Angehörigen
📝 Unser Ziel: Ihre Versorgung zu Hause langfristig sichern und verbessern – mit Herz, Fachwissen und Erfahrung.
Darüber hinaus werden u. a. folgende Themen besprochen:
- 🧾 Weitere Inhalte des Beratungsbesuchs – Ihre Pflege im FokusIm Rahmen des Beratungsbesuchs nach § 37.3 SGB XI erhalten Sie nicht nur eine Einschätzung Ihrer aktuellen Pflegesituation, sondern auch wertvolle Hinweise und Unterstützung zu folgenden Themen:🔼 Möglichkeit der Höherstufung des Pflegegrades Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert oder der Pflegeaufwand steigt, kann eine Höherstufung des Pflegegrades sinnvoll sein.
Wir beraten Sie zur Antragstellung und begleiten Sie auf Wunsch durch das Verfahren – inklusive Vorbereitung auf den MD-Besuch und Unterstützung bei einem möglichen Widerspruch.🛠️ Bedarf an Pflegehilfsmitteln Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob Sie Anspruch auf:- Technische Hilfsmittel (z. B. Rollator, Pflegebett, Patientenlifter)
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen)
- Umgang mit Inkontinenz
- Ernährung bei Schluckstörungen
- Hautpflege bei bettlägerigen Personen
- Strukturierung des Tagesablaufs
- Wir zeigen Ihnen schonende und rückenschonende Techniken zur Mobilisation und Lagerung – z. B. nach dem Konzept der Kinästhetik.
So schützen Sie Ihre eigene Gesundheit und fördern gleichzeitig die Beweglichkeit der pflegebedürftigen Person.🎓 Pflegekurse & Schulungen nach § 45 SGB XI - Pflegende Angehörige haben Anspruch auf kostenfreie Pflegekurse, in denen sie wichtige Grundlagen der häuslichen Pflege erlernen.
Wir informieren Sie über:- Inhalte & Termine von Pflegekursen
- Schulungen im häuslichen Umfeld
- Möglichkeiten zur individuellen Anleitung durch unsere Pflegefachkräf
Die Ergebnisse des Gesprächs werden in einem Formular festgehalten und vom Berater an die Pflegekasse übermittelt.

Ihre Beratung liegt mir am Herzen
❤️ Ihre Pflegeberatung – persönlich, erfahren, engagiert
„Ihre Beratung liegt mir am Herzen.“
Als ausgebildete Altenpflegerin mit langjähriger Erfahrung – unter anderem als stellvertretende Pflegedienstleitung – kenne ich die Wünsche, Sorgen und Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen aus erster Hand.
Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Ansprüche gegenüber Kranken- und Pflegekassen durchzusetzen – kompetent, verständlich und mit viel Einfühlungsvermögen.
Darüber hinaus gebe ich Ihnen praktische Tipps und alltagstaugliche Lösungen für die häusliche Pflege – damit Sie sich sicher fühlen und Ihre Liebsten bestmöglich versorgt sind.
📞 Lassen Sie uns ins Gespräch kommen – ich nehme mir Zeit für Sie.
