Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
In dem Beratungsbesuch wird Ihre Pflege- und Betreuungssituation ganz allgemein eingeschätzt: Der Pflegedienst beurteilt, ob Pflege und Betreuung durch pflegende Angehörige sichergestellt ist. Wir empfehlen Ihnen Maßnahmen, die die häusliche Situation verbessern. Dazu gehören z. B. der Bezug von Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege oder Wohnraumanpassungen zum Abbau von Barrieren.
Darüber hinaus werden u. a. folgende Themen besprochen:
- Möglichkeit der Höherstufung des Pflegegrades
- Bedarf von (Pflege-)Hilfsmitteln, z. B. technische Hilfsmittel wie ein Rollator oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Tipps für typische Situationen im Pflegealltag
- Hebe- und Lagerungstechniken, z. B. Kinästhetik und Mobilisation
- Hinweise auf Pflegekurse und Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI
Die Ergebnisse des Gesprächs werden in einem Formular festgehalten und vom Berater an die Pflegekasse übermittelt.
Ihre Beratung liegt mir am Herzen
"Als gelernte Altenpflegerin mit jahrelanger Erfahrung als stellvertretende Pflegedienstleitung kenne ich die Wünsche und Bedürfnisse unserer Kunden in und auswendig. Ich helfe Ihnen, Ihre Ansprüche bei Kranken- und Pflegekassen durchzusetzen. Weiterhin gebe ich Ihnen Tipps und Tricks für die häusliche Pflege."