Beratung

Der Dschungel an Pflegeleistungen und den dahinterstehenden gesetzlichen Grundlagen ist für Laien oftmals schwierig zu verstehen. Umso wichtiger ist eine fundierte Beratung, um den Pflegebedürftigen alle Ansprüche, die der Gesetzgeber zu Verfügung stellt, näher zu bringen. Mit unserer langjährigen Beratungskompetenz helfen wir Ihnen zu einer passgenauen Versorgung ganz nach Ihren Wünschen.

Weiterhin helfen wir Ihnen bei der Pflegegradeinstufung und dem Widerspruchsverfahren.

Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

In dem Beratungsbesuch wird Ihre Pflege- und Betreuungssituation ganz allgemein eingeschätzt: Der Pflegedienst beurteilt, ob Pflege und Betreuung durch pflegende Angehörige sichergestellt ist. Wir empfehlen Ihnen Maßnahmen, die die häusliche Situation verbessern. Dazu gehören z. B. der Bezug von Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege oder Wohnraumanpassungen zum Abbau von Barrieren.

Darüber hinaus werden u. a. folgende Themen besprochen:

  • Möglichkeit der Höherstufung des Pflegegrades
  • Bedarf von (Pflege-)Hilfsmitteln, z. B. technische Hilfsmittel wie ein Rollator oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
  • Tipps für typische Situationen im Pflegealltag
  • Hebe- und Lagerungstechniken, z. B. Kinästhetik und Mobilisation
  • Hinweise auf Pflegekurse und Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI

Die Ergebnisse des Gesprächs werden in einem Formular festgehalten und vom Berater an die Pflegekasse übermittelt.

Ihre Beratung liegt mir am Herzen

"Als gelernte Altenpflegerin mit jahrelanger Erfahrung als stellvertretende Pflegedienstleitung kenne ich die Wünsche und Bedürfnisse unserer Kunden in und auswendig. Ich helfe Ihnen, Ihre Ansprüche bei Kranken- und Pflegekassen durchzusetzen. Weiterhin gebe ich Ihnen Tipps und Tricks für die häusliche Pflege."

Christina Giese

Pflegeberaterin