Behandlungspflege nach § 37 Abs. 2 SGB V
Was ist Behandlungspflege?
Behandlungspflege umfasst medizinisch notwendige Maßnahmen, die von Ihrem Hausarzt verordnet und von einem zugelassenen Pflegedienst durchgeführt werden. Die Kosten übernimmt in der Regel Ihre gesetzliche oder private Krankenkasse.
Unsere Leistungen im Überblick:
Wundversorgung & Verbandswechsel
Medikamentengabe & -einstellung
Injektionen (z. B. Insulin, Heparin)
Kompressionstherapie & Lymphdrainage
Tracheostoma- & Stomaversorgung
Infusionstherapie über Port- oder ZVK-Systeme
u. v. m.
Ablauf:
Verordnung durch den Hausarzt
Einreichung bei der Krankenkasse durch uns
Direkte Abrechnung mit Ihrer Kasse
Privatversicherte erhalten eine Rechnung zur Einreichung bei ihrer Versicherung.

Leistungen der Behandlungspflege
- Anlegen und Wechseln von Verbänden bzw. Wundversorgung
- Kontrollierte Verabreichung von Medikamenten
- Stellen der Medikamente
- Medikamentenneueinstellung
- Kontrollierte Verabreichung von BTM- bzw. rezeptpflichtigen Medikamenten
- Gewichtskontrolle zur verordneten Flüssigkeitsbilanzierung
- Subcutane Injektionen (Gabe von Insulinspritzen, Heparinspritzen etc.)
- Umschläge Wärme- und Kältetherapie
- Medizinische Einreibungen mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln
- Gabe von Augentropfen
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Kompressionswickel der Beine und Arme
- Blutdruckmessung
- Blutzuckermessung
- Dekubitus-Versorgung
- Klistiere und Klysma bzw. Einläufe als therapeutische Maßnahme
- PEG-Verbände, Versorgung von Bauchdecken-Ernährungssonden
- SPK-Verbände, Versorgung von Bauchdecken-Katheter
- Augenhöhlenspülung
- Intramuskuläre Injektion
- Tracheostoma-Versorgung inkl. Absaugung
- Katheterisierung (transurethral)
- Blaseninstillation bei akutem Krankheitsgeschehen
- Stoma- bzw. Anus-Praeter-Versorgung bei pathologischer Veränderung
- Uro- bzw. Ileo-Stoma-Versorgung bei pathologischer Veränderung
- Dermatologische Bäder
- Infusionstherapie über ZVK bzw. Port-Systemen
- Pflege von ZVK und Port-Systemen
- Hebe- und Senkeinlauf als therapeutische Maßnahme

🧑⚕️ Anleitung zur eigenständigen Durchführung von Behandlungspflege
Sie betreuen einen pflegebedürftigen Angehörigen oder möchten als pflegebedürftige Person möglichst selbstständig bleiben?
Wir unterstützen Sie dabei, behandlungspflegerische Maßnahmen sicher und korrekt selbst durchzuführen.
Unsere Pflegefachkräfte zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie z. B. Injektionen, Verbandswechsel oder Medikamentengabe eigenständig umsetzen können – kompetent, einfühlsam und praxisnah.
✅ Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die Anleitung zur Behandlungspflege wird bei medizinischer Notwendigkeit vom Arzt verordnet und von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragstellung!
🧩 Pflegegrade – Grundlage für Leistungen der Pflegeversicherung
Die Einstufung in einen Pflegegrad ist entscheidend für den Umfang der Leistungen, die Sie von der Pflegekasse erhalten können.
Je nach Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit wird einer der folgenden Pflegegrade (1–5) vergeben:
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Wir beraten Sie gerne zur Pflegegrad-Einstufung, den Leistungen der Pflegeversicherung und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
🧓 Wer gilt als pflegebedürftig?
Pflegebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI) ist eine Person, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung oder Behinderung dauerhaft – also voraussichtlich für mindestens sechs Monate – in erheblichem oder höherem Maße auf Hilfe angewiesen ist.
Diese Hilfe betrifft die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, wie z. B.:
Körperpflege
Ernährung
Mobilität
Haushaltsführung
Die Pflegekassen stellen auf dieser Grundlage Leistungen zur Unterstützung im Alltag bereit – abgestimmt auf den jeweiligen Pflegegrad.
Leistungen der Grundpflege
🧼 Körperpflege – Würdevolle Unterstützung im Alltag
Die Körperpflege ist ein zentraler Bestandteil der Grundpflege und umfasst alle Maßnahmen zur täglichen Hygiene. Besonders sensibel ist dabei der Umgang mit intimen Bereichen wie dem Waschen oder der Unterstützung beim Toilettengang. Diese Tätigkeiten erfordern Einfühlungsvermögen, Respekt und Vertrauen.
Unsere Pflegekräfte unterstützen pflegebedürftige Menschen achtsam und professionell bei folgenden Aufgaben:
🛁 Waschen (Ganzkörper- oder Teilwaschung)
🪥 Mundhygiene
💇 Haarpflege und Rasur
💅 Haut- und Nagelpflege
🚽 Unterstützung beim Toilettengang
Ziel ist es, die Würde und Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu wahren – bei gleichzeitig hoher hygienischer Qualität.
🍽️ Ernährung – Unterstützung bei Mahlzeiten & Flüssigkeitszufuhr
Eine ausgewogene Ernährung ist essenziell für Gesundheit und Wohlbefinden – besonders im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit.
Im Rahmen der Grundpflege unterstützen wir pflegebedürftige Menschen bei der Zubereitung und Aufnahme von Mahlzeiten.
Unsere Leistungen im Bereich Ernährung:
Erwärmen und mundgerechtes Anrichten der Speisen
Unterstützung beim Essen und Trinken
Hilfe bei der Flüssigkeitszufuhr
Füttern bei eingeschränkter Selbstständigkeit
Wir achten dabei auf individuelle Vorlieben, ärztliche Vorgaben und eine angenehme Essensatmosphäre.
🚶 Mobilität – Beweglichkeit erhalten & fördern
Die Mobilität im Alltag ist ein wichtiger Faktor für Lebensqualität und Selbstständigkeit. Unsere Pflegekräfte helfen dabei, Bewegungsabläufe sicher und schonend zu gestalten – angepasst an die individuellen Bedürfnisse.
Unsere Leistungen im Bereich Mobilität:
Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
Unterstützung beim An- und Auskleiden
An- und Ablegen von Prothesen
Umlagern und Aufrichten im Bett
Hilfe beim Verlassen und Betreten der Wohnung
Aktives Bewegen von bettlägerigen Personen
Ziel ist es, die Beweglichkeit zu erhalten, Folgeerkrankungen zu vermeiden und die Selbstständigkeit so lange wie möglich zu fördern.
🛡️ Vorbeugung von Folgeerkrankungen – Gesundheit aktiv schützen
Ein wichtiger Bestandteil der Grundpflege ist die präventive Gesundheitsförderung. Ziel ist es, typische Folgeerkrankungen bei Pflegebedürftigkeit frühzeitig zu vermeiden und das Wohlbefinden langfristig zu erhalten.
Zu den häufigen Risiken zählen:
Pilzinfektionen (z. B. durch Feuchtigkeit in Hautfalten)
Verdauungsprobleme (z. B. durch Bewegungsmangel)
Lungenentzündungen (z. B. bei bettlägerigen Personen)
Hauterkrankungen und Dekubitus (Druckgeschwüre)
Unsere Maßnahmen zur Vorbeugung:
Gewissenhafte Körperpflege und Hautkontrolle
Regelmäßiges Umlagern zur Druckentlastung
Eincremen zur Hautpflege und -prophylaxe
Beratung zur ausgewogenen Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
Durch diese gezielten Pflegemaßnahmen tragen wir aktiv dazu bei, die Gesundheit zu stabilisieren und Komplikationen zu vermeiden.
💬 Förderung von Selbstständigkeit & Kommunikation
Ein zentrales Ziel der Grundpflege ist es, die Selbstständigkeit pflegebedürftiger Menschen so lange wie möglich zu erhalten. Denn Eigenständigkeit stärkt nicht nur das Selbstwertgefühl, sondern trägt auch maßgeblich zur Lebensqualität bei.
Unsere Pflegekräfte fördern gezielt:
🧠 Gedächtnistraining zur geistigen Aktivierung
🗣️ Sprechübungen zur Verbesserung der Kommunikation
👐 Übungen alltäglicher Handlungen (z. B. Ankleiden, Essen, Bewegung)
Durch diese Maßnahmen kann eine Verschlechterung des Gesundheitszustands verlangsamt oder verhindert werden. Gleichzeitig wird die aktive Teilhabe am Alltag gestärkt – für mehr Lebensfreude und Selbstbestimmung.

In Nordrhein-Westfalen sind die Pflegeleistungen in 33 Leistungskomplexe unterteilt, die die Grundlage für die Abrechnung ambulanter Pflegeleistungen mit den Pflegekassen bilden. Diese Leistungskomplexe definieren genau, welche pflegerischen Tätigkeiten in welchem Umfang erbracht und vergütet werden dürfen.
Den Leistungskatalog können Sie unter dem Reiter Downloads herunterladen.
🕒 Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI – Entlastung für pflegende Angehörige
Wenn Ihre pflegenden Angehörigen durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe vorübergehend ausfallen, übernehmen wir die Pflege – zuverlässig und flexibel.
Die sogenannte Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI kann:
stundenweise (z. B. für einzelne Termine)
oder leistungsbezogen (z. B. für mehrere Tage)
in Anspruch genommen werden.
💶 Finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse:
1.612 € jährlich stehen Ihnen für Verhinderungspflege zur Verfügung
bis zu 2.418 €, wenn der Betrag für Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) nicht genutzt wurde
So bleibt die Versorgung auch während der Urlaubszeit oder bei kurzfristigen Ausfällen gesichert – ohne stationäre Unterbringung.
📞 Wir beraten Sie gerne zur Antragstellung und zur optimalen Nutzung Ihrer Pflegeleistungen!
🤝 Wir nehmen uns Zeit für Sie – persönlich, herzlich, zuverlässig.
Ob Beratung, Pflegeplanung oder Unterstützung im Alltag:
Ihre Anliegen stehen bei uns im Mittelpunkt.
Kontaktieren Sie uns – wir sind gerne für Sie da!

Marcel Wabnitz
Pflegedienstleitung