Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
Von Pflegestufen zu Pflegegraden
Seit dem 01. Januar 2017 erhalten pflegebedürftige Menschen aller Pflegegrade, die zu Hause betreut werden, einen einheitlichen Entlastungsbetrag von bis zu 125,00 € monatlich. Dieser ersetzt die früheren zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen und kann z. B. für Tagespflege, Haushaltshilfen oder Betreuungsangebote genutzt werden.
Statt der bisherigen drei Pflegestufen gibt es nun fünf Pflegegrade, die den tatsächlichen Unterstützungsbedarf besser abbilden:
Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2–4: zunehmender Unterstützungsbedarf
Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
Das neue Begutachtungsinstrument
Die Einstufung erfolgt anhand eines pflegefachlich fundierten Punktesystems, das die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen (Modulen) bewertet:
Mobilität
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen
Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Die Ergebnisse dieser Module bestimmen den Pflegegrad – und damit die Leistungen der Pflegekasse.
So funktioniert die Berechnung der fünf Pflegegrade

Tipp: Pflegegrad & Anspruch auf Leistungen
Pflegeversicherte haben im Falle einer Pflegebedürftigkeit Anspruch auf häusliche oder stationäre Pflegeleistungen. Die Voraussetzungen für diese Leistungen – wie Häufigkeit und zeitlicher Umfang der Hilfeleistungen – richten sich nach der Einstufung in einen der fünf Pflegegrade.
Wichtig:
Kurzfristige, geringfügige oder ausschließlich hauswirtschaftliche Unterstützung reicht in der Regel nicht aus, um einen Pflegegrad zu erhalten. Eine fundierte Begutachtung ist notwendig, um den tatsächlichen Unterstützungsbedarf zu ermitteln.
📞 Sie haben Fragen zur Pflegeeinstufung oder zur Finanzierung?
Wir beraten Sie gerne – telefonisch oder per E-Mail – und erstellen Ihnen ein individuelles Pflegeangebot, das genau auf die Bedürfnisse Ihres Angehörigen zugeschnitten ist.
📝 Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt erklärt
Wenn Sie oder ein Angehöriger pflegebedürftig sind, können Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Pflegegrad beantragen, um Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten. Hier erklären wir Ihnen den Ablauf:
Antrag anfordern
Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse und fordern Sie den Antrag auf Pflegeleistungen an.
Antrag einreichen
Senden Sie den ausgefüllten Antrag an Ihre Pflegekasse oder reichen Sie ihn direkt bei Ihrer Krankenkasse ein.
Weiterleitung an den MDK
Ihre Pflegekasse leitet den Antrag an den Medizinischen Dienst (MDK) weiter, der für die Begutachtung zuständig ist.
Terminankündigung
Innerhalb von etwa 3 bis 7 Wochen erhalten Sie ein Schreiben vom MDK mit einem Vorschlag für einen Begutachtungstermin.
Termin bestätigen
Bestätigen Sie den Termin telefonisch, damit die Begutachtung stattfinden kann.
Begutachtung vor Ort
Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des MDK besucht Sie zu Hause und erstellt ein Pflegegutachten, das den täglichen Pflegeaufwand dokumentiert.
Übermittlung des Gutachtens
Der MDK übermittelt das Ergebnis des Gutachtens an Ihre Pflegekasse.
Bescheid erhalten
Nach weiteren 2 bis 4 Wochen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid Ihrer Pflegekasse mit dem Ergebnis der Begutachtung und dem zugewiesenen Pflegegrad.
📞 Sie haben Fragen zum Antrag oder benötigen Unterstützung?
Wir beraten Sie gerne persönlich – telefonisch oder per E-Mail – und helfen Ihnen bei der Pflegegradbeantragung, der Pflegeberatung und der individuellen Planung Ihrer Pflegeleistungen.
Wir unterstützen Sie beim Antragsverfahren

Marcel Wabnitz
Pflegedienstleitung
Marcin Mysior
Stellv. Pflegedienstleitung